Im Vordergrund hält eine Hand eine Fernsehbedienung und zielt auf einen angeschalteten Fernseher im Hintergrund.
Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs in Bezug auf den Kabelanschluss für Mieter und Vermieter?

Kabel-TV und die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs: Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

Hier erfahren Sie das Wichtigste zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und was Sie ab dem 1. Juli 2024 beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Was ist das Nebenkostenprivileg? Bislang konnten Vermieter, die einen TV-Kabelanschluss für Mietwohnungen abgeschlossen haben, die Kosten dafür auf die Mieter umlegen.
  • Warum wurde es abgeschafft? Die Abschaffung soll Mietern mehr Wahlfreiheit bei der Auswahl ihres TV-Anbieters ermöglichen.
  • Was bedeutet das für Mieter? Ab dem 1. Juli 2024 müssen Mieter nicht mehr für den vom Vermieter abgeschlossenen Kabelanschluss zahlen. Mieter können ihre Fernsehempfangsart frei wählen und müssen nicht mehr für den Anschluss zahlen, den sie eigentlich nicht nutzen.
  • Was bedeutet das für Vermieter? Vermieter können die Kosten für Kabelanschlüsse nur noch bis zum 30. Juni 2024 auf Mieter umlegen. Danach müssen sie stattdessen individuelle Verträge mit den Mietern abschließen, wenn sie den Kabelanschluss weiterhin anbieten wollen.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Unter dem Nebenkostenprivileg versteht man die Umlagefähigkeit des TV-Kabelanschlusses in der Nebenkostenabrechnung. Dies bedeutet, dass Mieter automatisch für den Kabelanschluss bezahlen mussten, unabhängig davon, ob sie ihn tatsächlich nutzten oder nicht. Mit dem Wegfall können Mieter nun die Kabelgebühren einsparen.

Das Nebenkostenprivileg wurde im Jahr 1984 eingeführt, um die Verbreitung von Kabelfernsehen zu fördern. Damals gab es noch kein Internet und Kabelfernsehen war die einzige Möglichkeit, um viele verschiedene Fernsehprogramme zu empfangen.

In den letzten Jahren ist die Bedeutung des Kabelfernsehens jedoch stark zurückgegangen. Immer mehr Menschen nutzen stattdessen Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs wurde im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Die neuen Regelungen traten bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist, die noch bis zum 30. Juni 2024 geht.

Was Mieter jetzt tun können – TV Kosten sparen

Als Mieter müssen Sie nichts kündigen und auch keine Kündigungsfrist einhalten. Damit Sie ab dem 1. Juli 2024 lückenlos Unterhaltung und Fernsehen genießen können, sollten Sie sich zeitnah für einen neuen TV-Tarif entscheiden. Holen Sie bequem und einfach mehrere Angebote gleichzeitig mit dem Formular auf TVpakete.de ein.

Was Vermieter jetzt tun können – Kabel-TV-Anschluss kündigen

Vermieter sollten den Sammelvertrag kündigen, denn ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden. Vermieter, die weiterhin Kabelanschlüsse anbieten möchten, müssen mit den Mietern individuelle Verträge abschließen. In diesen Verträgen müssen die Kosten für den Kabelanschluss klar und deutlich ausgewiesen sein.

Alternativen zum TV-Kabelanschluss

In der Welt des digitalen Fernsehens gibt es neben dem klassischen Kabelanschluss verschiedene andere Optionen, die je nach individuellen Bedürfnissen und technischen Gegebenheiten eine passende Lösung bieten können.

    • IPTV - klassisch: IPTV, oder Internet Protocol Television, ist eine Form des Fernsehens, bei dem das Signal über eine Internetverbindung übertragen wird. Anbieter bieten neben einem breiten Spektrum an TV-Programmen auch Funktionen wie das zeitversetzte Sehen, Aufnahmen und den Zugriff auf Mediatheken. Diese Art von IPTV erfordert in der Regel eine stabile Breitband-Internetverbindung und ist ideal für jene, die bereits eine gute Internetverbindung haben und zusätzliche TV-Funktionen wünschen.
    • Satellitenempfang: Satellitenfernsehen bietet eine breite Palette an nationalen und internationalen Sendern und erfordert die Installation einer Satellitenschüssel. Diese Option ist besonders für diejenigen attraktiv, die in abgelegenen Gebieten wohnen, wo Kabel- oder IPTV-Verbindungen nicht verfügbar sind. Neben einer einmaligen Anschaffung und Montage der Satellitenschüssel fallen keine laufenden Kosten für den Empfang an, es sei denn, es werden zusätzliche Pay-TV-Sender abonniert.
    • IPTV - Streaming: Diese moderne Form des IPTV beinhaltet Streaming-Dienste wie Zattoo, Waipu.tv oder Joyn, die Fernsehen über das Internet anbieten. Diese Dienste benötigen lediglich eine Internetverbindung und ein kompatibles Gerät (z. B. Smart-TV, Computer, Smartphone oder Tablet). Sie bieten häufig flexible Abonnements, die monatlich gekündigt werden können, und ein breites Angebot an Sendern sowie zusätzliche Funktionen wie Aufnahmen oder den Zugriff auf Mediatheken.
    • DVB-T2 HD: DVB-T2 HD ist der Nachfolger des terrestrischen Fernsehstandards DVB-T und bietet eine verbesserte Bildqualität in HD. Für den Empfang ist eine entsprechende Antenne und gegebenenfalls ein DVB-T2-fähiger Empfänger oder Fernseher erforderlich. Diese Option eignet sich besonders für diejenigen, die eine einfache und relativ kostengünstige Lösung ohne monatliche Gebühren suchen und in einem Gebiet mit guter terrestrischer Signalabdeckung leben.

Jede dieser Alternativen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Wahl hängt letztlich von den individuellen Anforderungen und dem Standort ab. Es lohnt sich, alle Optionen sorgfältig zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Fazit

Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist eine gute Nachricht für Mieter. Sie haben jetzt mehr Wahlfreiheit bei der Auswahl ihres TV-Anbieters und müssen nicht mehr für Kabelanschlüsse zahlen, die sie nicht nutzen.

 


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